BVerfG, Beschluss vom 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Fundstelle
openJur 2011, 25566
  • Rkr:

1. Für das Rechtsbeschwerdegericht sind die von der Vorinstanz festgestellten Tatsachen sowie deren Würdigung grundsätzlich bindend. Es überprüft aber im Rahmen der Rechtsbeschwerde ihre Beurteilung i ...


Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Auslieferung eines Deutschen nach Belgien - Erfordernis einer Einzelfallabwägung bei teilweise im Inland begangener Straftat - hier: Anstiftung im Inland zu im Ausland begangenem Mord - Folgenabwägung


Stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung eines Deutschen an Polen auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls - Fehlen einer detaillierten, einzelfallbezogenen Abwägung trotz potentiellen Inlandsbezugs der Tat


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung eines Deutschen nach Belgien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls - Erfordernis einer Einzelfallabwägung bei teilweise im Inland begangener Straftat - hier: mutmaßliche Anstiftung im Inland zu im Ausland begangenem Mord


(Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnungsprüfung - Aufwandspauschale - Anspruch auf Prüfauftrag zur Auffälligkeitsprüfung beschränkt - Unterscheidung vom Prüfregime der sachlich-rechnerischen Richtigkeit - Bestimmung des Ziels des Prüfauftrags nach § 133 BGB)


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