BVerfG, Beschluss vom 31.08.2000 - 1 BvR 826/00
Fundstelle
openJur 2011, 118656
  • Rkr:
BVerfG
vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

1. Der Schutz von Meinungsäußerungen, die sich als Schmähung Dritter darstellen, tritt regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsschutz zurück. 2. Eine Meinungsäußerung ist dann als Schmähung anzusehen, ...


Öffentliches Recht Presse- und Äußerungsrecht Verfassungsrecht Zivilrecht
§§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 1004 BGB; § 185 StGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG
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