BVerfG, Beschluss vom 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05
Fundstelle
openJur 2011, 25474
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1. Das Beschwerdegericht darf nur in eng begrenzten Ausnahmefällen von einer eigenen Sachentscheidung absehen, etwa wenn der Ausgangsentscheidung ersichtlich Willkür oder anderes grobes prozessuales U ...


LSG der Länder Berlin und Brandenburg

Wird über die Entschädigungsklage zu einem Zeitpunkt entschieden, zu dem das Ausgangsverfahren noch andauert, kommt die Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung nur in Betracht, wenn bereits eine ...


1. Die Beurteilung des dringenden Tatverdachts unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht. 2. Z ...


Anfechtbarkeit einer Terminsverfügung bzw. Terminsverlegungsentscheidung


Zum Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei längerer Flucht und Auslieferung des Beschuldigten nach Deutschland.


VerfGH des Landes Berlin

Die erhebliche Überschreitung der gesetzlichen Fristen zur Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung (hier nach § 67e StGB a. F.) kann von Verfassungs wegen ein Vollstreckungshin ...


Untersuchungshaft, Beschleunigungsgrundsatz


Die Schwangerschaft einer Richterin des erkennenden Spruchkörpers, die zur Aussetzung der Hauptverhandlung führt, kann als anderer wichtiger Grund im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO die Fortdauer der Unte ...


Ergreift das Gericht alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen, um eine Haftsache mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen, kann eine Terminierungsdichte von (zunächst) einem Hauptverhandlungst ...


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