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1. In dem Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ist es nicht zulässig, das vorlegende Gericht als "Beteiligten" anzuhören oder einem seiner Mitglieder persönlich das Wort zu erteilen. 2. Die Norm einer ...
Die in Art. 12 § 2 prAGBGB eingeräumte Beurkundungsbefugnis stellt kein subjektives öffentliches Recht, insbesondere kein Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG dar.