BVerfG, Beschluss vom 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Fundstelle
openJur 2011, 118940
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Inwieweit wird durch die satirische Darstellung der Tatbestand der Beleidigung begründet?


Strafrecht

Zur Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei Äußerungen in einem Satiremagazin (Bezeichnung eines Menschen als "geb. Mörder" und als "Krüppel").


1. Die von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Privatsphäre ist nicht auf den häuslichen Bereich beschränkt. Der Einzelne muß grundsätz ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht Presse- und Äußerungsrecht
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 2, 6 Abs. 2, 6 Abs. 1 GG; §§ 22 Satz 1, 23 Abs. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG

Zur verfassungsgerichtlichen Prüfung der Deutung einer Äußerung durch die Fachgerichte.


1. Eine Rundfunk- oder Fernsehanstalt kann sich grundsätzlich für jede Sendung zunächst auf den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG berufen. Die Rundfunkfreiheit deckt sowohl die Auswahl des dargebotenen Stof ...


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