Inwieweit wird durch die satirische Darstellung der Tatbestand der Beleidigung begründet?
Zur Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei Äußerungen in einem Satiremagazin (Bezeichnung eines Menschen als "geb. Mörder" und als "Krüppel").
1. Die von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Privatsphäre ist nicht auf den häuslichen Bereich beschränkt. Der Einzelne muß grundsätz ...
Zur verfassungsgerichtlichen Prüfung der Deutung einer Äußerung durch die Fachgerichte.
1. Eine Rundfunk- oder Fernsehanstalt kann sich grundsätzlich für jede Sendung zunächst auf den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG berufen. Die Rundfunkfreiheit deckt sowohl die Auswahl des dargebotenen Stof ...