BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Fundstelle
openJur 2012, 57800
  • Rkr:

Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs gegen den Betreiber eines Internetforums wegen einer Äußerung eines Forumteilnehmers; Abgrenzung zwischen zulässiger Kritik und unzulässiger Schmähkritik


Persönlichkeitsrechtsverletzung: Betrugsvorwurf gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage im Zusammenhang mit der Jahresabrechnung; Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen


Richterablehnung im einstweiligen Verfügungsverfahren einer Urheberrechtsstreitigkeit


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