BVerfG, Beschluss vom 05.04.2001 - 1 BvR 932/94
Fundstelle
openJur 2011, 25382
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1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist eine das Verhältnis des Bereiches Kunst zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm. Sie gewährt zugleich ein individuelles Freiheitsrecht. 2. Die Kunstfreihei ...


Öffentliches Recht IT- und Medienrecht Verfassungsrecht Classics
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1. Auch die Grundrechte von Strafgefangenen können nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. 2. Eingriffe in die Grundrechte von Strafgefangenen, die keine gesetzliche Gru ...


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Artt. 1 Abs. 2, 5 Abs. 1, 10, 19 Abs. 1, 20 Abs. 3, 103 Abs. 1 GG

1. Über die Grenzen der Nachprüfung gerichtlicher Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht. 2. Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist unzulässig, wenn sie in einer auf andere G ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Artt. 3, 14, 103 Abs. 1 GG; §§ 24 Abs. 3 Satz 2, 24 Abs. 3 Satz 3 PatG; § 93 Abs. 1 BVerfGG

Karikaturen, die in den durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Kern menschlicher Ehre eingreifen, sind durch die Freiheit künstlerischer Betätigung (Art. 5 Abs. 3 GG) nicht gedeckt.


1. Die Pressefreiheit eines Zeitschriftenverlegers kann verletzt werden, wenn ihm die Veröffentlichung von Werbeanzeigen untersagt wird, für die der Werbende den Schutz der Meinungsfreiheit genießt. ...


1. Der Schutz des Art. 8 GG erstreckt sich nicht auf Personen, die nicht die Absicht haben, an einer Versammlung teilzunehmen, sondern diese verhindern wollen. 2. Die Beurteilung eines festgestellte ...


Zur verfassungsgerichtlichen Prüfung der Deutung einer Äußerung durch die Fachgerichte.


1. Die von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Privatsphäre ist nicht auf den häuslichen Bereich beschränkt. Der Einzelne muß grundsätz ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht Presse- und Äußerungsrecht
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 2, 6 Abs. 2, 6 Abs. 1 GG; §§ 22 Satz 1, 23 Abs. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG
BVerfG
vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
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