BGH, Urteil vom 28.09.2004 - VI ZR 305/03
Fundstelle
openJur 2012, 57450
  • Rkr:

Zur teilweisen Unzulässigkeit einer Filmberichterstattung über eine Kindesentführung wegen Schutzbedürftigkeit des Opfers.


Zur Beurteilung, ob Fotoaufnahmen von Prominenten dem Bereich der Zeitgeschichte gem. § 23 Abs 1 Nr 1 KUG zuzuordnen sind


Keine Veröffentlichung von Fotos prominenter Tunierreiterin, wenn diese nicht der Berichterstattung üder das Sportereignis dienen


Anspruch des sorgeberechtigten Elternteils auf Löschung von Fotos des gemeinsamen Kindes im Internet