BGH, Urteil vom 08.12.1998 - VI ZR 66/98
Fundstelle
openJur 2011, 118023
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 22 U 7353/96

Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit fiktiver Reparaturkosten bei vom Schadensgutachten abweichender tatsächlicher Reparatur


Leitsatz: Zur Abrechenbarkeit von Reparaturkosten, wenn das reparierte Fahrzeugs vor Ablauf der 6-Monatsfrist gepfändet und versteigert wird. BGB §§ 249, 251


Zitate14
Referenzen0
Schlagworte