BVerfG, Beschluss vom 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Titel
Schmid-Spiegel
Fundstelle
openJur 2011, 118096
  • Rkr:

Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die gerichtliche Untersagung einer Meinungsäußerung - hier: Mangelnde Einordnung als eigene Äußerung oder Verbreitung einer Äußerung Dritter; überhöhte Anforderungen an Tatsachengrundlage, mangelnde Berücksichtigung des Informationswerts der Berichterstattung - Gegenstandswertfestsetzung


Stattgebender Kammerbeschluss: Strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung unter verfehlter Bejahung von Schmähkritik verletzt Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung


Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung ("dämlicher Staatsanwalt") unter unzureichender Berücksichtigung abwägungsrelevanter Umstände (Kampf ums Recht, Machtkritik) - Gegenstandswertfestsetzung


Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social Media Plattform


Öffentliches Recht Verfassungsrecht

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung eines Sängers als Antisemiten


Öffentliches Recht Verfassungsrecht Presse- und Äußerungsrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit durch Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund herabwürdigender Äußerungen über einen Familienrichter in einer Dienstaufsichtsbeschwerde - insb zu Reichweite und Grenzen zulässiger Machtkritik - Gegenstandswertfestsetzung


Beleidigungstatbestand: Straflosigkeit herabsetzender Werturteile im politischen Schlagabtausch


LAG Baden-Württemberg

Leitender Angestellter mit Personalkompetenz; Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Auflösungsgrund; Unsubstanziierte Anhörung des Sprecherausschusses vereitelt Auflösung


Stattgebender Kammerbeschluss: Strafurteil wegen Beleidigung verletzt bei verfehlter Annahme von Schmähkritik durch das Fachgericht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Verurteilten (Art 5 Abs 1 S 1 GG)


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