BVerfG, Urteil vom 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Titel
Caroline von Monaco
Fundstelle
openJur 2011, 24700
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. VI ZR 15/95

1. Das Grundrecht aus GG Art 2 Abs 1 schützt auch Rechtspositionen, die für die Entfaltung der Persönlichkeit notwendig sind. Dazu gehört in bestimmten Grenzen, ebenso wie das Recht am eigenen Bild, d ...


Öffentliches Recht Strafrecht Verfassungsrecht
§§ 298, 353d StGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

1. Das Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) gewährleistet auch die Vertraulichkeit der Arbeit von Zeitungsredaktionen und Zeitschriftenredaktionen. Die Tragweite dieses Schutzes im ...


1. Die von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Privatsphäre ist nicht auf den häuslichen Bereich beschränkt. Der Einzelne muß grundsätz ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht Presse- und Äußerungsrecht
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 2, 6 Abs. 2, 6 Abs. 1 GG; §§ 22 Satz 1, 23 Abs. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG

Zur verfassungsgerichtlichen Prüfung der Deutung einer Äußerung durch die Fachgerichte.


BGH
vom 19.12.1995 - VI ZR 15/95
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