Ärzte tragen lediglich zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts bei. Sie sind jedoch nicht zur Beantwortung der rechtlichen Frage berufen, ob bei dem festgestellten Sachverhalt die Tatbestandsvor ...
1. Das Bestehen eines Dauerleidens schließt einen Nachteilsausgleich nicht aus (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 09.03.2015 - 9 S 412/15 -, juris). 2. Die mangelnde Stör ...
Kein Anspruch auf vorläufige Zulassung zur Wiederholung des Tests für medizinische Studiengänge
Akteneinsicht im Prüfungsverfahren
Teilnahme am Sonderverfahren zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle
Sonderverfahren zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle
Zweite juristische Staatsprüfung - Nachteilsausgleich wegen Diabeteserkrankung
1. Nachteilsausgleich kann nicht verlangt werden für ein Leiden, das als generelle Einschränkung der Leistungsfähigkeit das normale und reguläre Leistungsbild des Prüflings bestimmt. 2. Das Bestehen ...