Zu den Kosten der Prozessführung im Sinne von § 115 Abs. 4 ZPO zählen die voraussichtlichen Gerichtskosten in der laufenden Instanz auch dann, wenn sie für die Partei, die Prozesskostenhilfe beantragt ...
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten - Beratungshilfemandat - Aufrechnung durch ein Jobcenter mit Erstattungsforderungen - Verstoß gegen normatives Aufrechnungsverbot
Notwendigkeit der ausdrücklichen Feststellung des Gerichts vor Abschluss des Vergleichs, dass die vorgeschlagene Kostenregelung der sonst zu erwartenden Kostenentscheidung entspricht
Notwendigkeit der ausdrücklichen Feststellung des Gerichts vor Abschluss des Vergleichs, dass die vorgeschlagene Kostenregelung der sonst zu erwartenden Kostenentscheidung entspricht
Verfahrenskostenhilfe: Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Veranlassungsschuldners für die vom Bedürftigen im Vergleich übernommenen Verfahrenskosten
Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Inanspruchnahme der armen Partei auf Gerichtskosten durch die Staatskasse nach Kostenübernahme in einem Vergleich