BVerfG, Beschluss vom 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05
Fundstelle
openJur 2011, 25478
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Nichtannahmebeschluss: Verfassungswidrige fachgerichtliche Entscheidung stellt idR objektive Amtspflichtverletzung iSd § 839 BGB dar, ist allerdings nicht zwingend auch subjektiv vorwerfbar (verschuldet) - hier: erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Amtshaftungsansprüchen nach verfassungswidrigen Entscheidungen in einer Betreuungssache


Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts iVm Art 20 Abs 3 GG durch Versagung einer Geldentschädigung nach rechtswidriger, mit Entkleidung verbundener Durchsuchung eines Strafgefangenen - Zur Maßgeblichkeit der EMRK (RIS: MRK) im fachgerichtlichen Verfahren - Gegenstandswertfestsetzung


Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl


Verfassungsrecht Öffentliches Recht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung


Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung einer Geldentschädigung trotz Feststellung einer Verletzung der Menschenwürde des Beschwerdeführers infolge rechtswidriger Fesselung - Berücksichtigung der Eingriffsintensität bei Bestimmung von Art und Höhe des Ausgleichs


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