BVerfG, Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Fundstelle
openJur 2011, 118944
  • Rkr:

Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Artt. 2 Abs. 2 Satz 2, 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG

Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei unterbliebener Vorlage der Verfahrensakten an das Revisionsgericht sieben Monate nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist


1. Entspricht eine Anklageschrift den Vorgaben des § 200 Abs. 1 StPO kommt ihre Rückgabe an die Staatsanwaltschaft nur noch dann in Betracht, wenn die zugrunde liegenden Ermittlungen so unzureichend s ...


Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht
§§ 200 Abs. 1, 202, 203, 204, 207 Abs. 2 Nr. 1 StPO

Aufhebung; Verhältnismäßigkeit; Untersuchungshaft


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