1. Die Regelung des Parkens von Fahrzeugen gehört zum Bereich des Straßenverkehrs im Sinne von Art. 74 Nr. 22 GG. 2. Das Parken von Fahrzeugen ist im Bundesrecht jedenfalls seit 1961 durch § 6 StVG ...
Zum Verbot von reinen Werbefahrten im Rahmen des Straßenverkehrsrechts.