BVerfG, Beschluss vom 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
Fundstelle
openJur 2011, 118798
  • Rkr:

1. Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 3 GG enthält kein bloßes Mehrfachbestrafungsverbot, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot, das Verurteilte wie Freigesprochene gleichermaßen schützt. ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Exequaturentscheidungen bzgl eines italienischen Strafurteils - Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substantiiert dargelegt - Prüfungsmaßstab für Exequaturentscheidungen kann daher offenbleiben


Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Strafurteile im "Ku'damm-Raser-Fall" erfolglos - fachgerichtliche Rspr zur Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit sowohl mit Bestimmtheitsgebot (Art 103 Abs 2 GG) als auch mit verfassungsrechtlichem Schuldgrundsatz vereinbar


Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische Unterstellung einer Arbeitsperson im betrieblichen Aufsichtsgefüge


Zeugnisergänzung - Anspruch auf Ehrlichkeitsvermerk nach unwirksamer Verdachtskündigung


Erfolglose Verfassungsbeschwerde bei einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen "Containern"


Öffentliches Recht Strafrecht Verfassungsrecht
OLG Frankfurt am Main

Zu den Befungnissen des Insolvenzverwalters nach § 166 Abs. 2 InsO


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