BVerfG, Beschluss vom 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99
Fundstelle
openJur 2011, 24814
  • Rkr:

1. Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 3 GG enthält kein bloßes Mehrfachbestrafungsverbot, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot, das Verurteilte wie Freigesprochene gleichermaßen schützt. ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Strafurteile im "Ku'damm-Raser-Fall" erfolglos - fachgerichtliche Rspr zur Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit sowohl mit Bestimmtheitsgebot (Art 103 Abs 2 GG) als auch mit verfassungsrechtlichem Schuldgrundsatz vereinbar


Strafrechtliche Ahndung von Kriegsverbrechen eines ausländischen nachrangigen Hoheitsträgers im Ausland; Voraussetzungen des Kriegsverbrechens der Folter


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