Das Gericht muss im Rahmen des ihm nach § 21 StGB analog zustehenden Ermessens bei einer eigenmächtigen Abwesenheit von der Truppe eine Disziplinarmaßnahme dann nicht mildern, wenn während eines lange ...
Öffentlich-rechtliches Unterbringungsverfahren: Reichweite des Amtsermittlungsgrundsatzes bei Ablehnung einer Begutachtung seitens des Betroffenen; Geltung der Unschuldsvermutung
Untersuchungshaft: Haftfortdauer bei Verzögerungen durch Einholung eines Sachverständigengutachtens