BVerfG, Beschluss vom 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04
Fundstelle
openJur 2011, 25254
  • Rkr:

a) Der Arzt hat sicherzustellen, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden - und gegebenenfalls von der angeratenen Behandlung - Kenntnis erhält, auch wenn diese nach einem etwaigen E ...


Medizin- und Pharmarecht Zivilrecht Berufsrecht
§ 823 BGB

Beweislast für die Nichtvorlage eines Überweisungsscheins


Zum Recht eines Strafgefangenen auf Einsicht in ein kriminologisch-prognostisches Gutachten einer Dipl.-Psychologin


Der Sachversicherer ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Einsicht in ein von ihm eingeholtes Sachverständigengutachten zur Feststellung von Einbruchspuren an einem Tüschloss zu gewähren.


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