Einer Gemeinde steht eine Klagebefugnis gegen einen nach § 18 AEG ergangenen Planfeststellungsbeschluss nur zu, wenn sie geltend machen kann, durch adäquat vom planfestgestellten Vorhaben selbst verur ...
Präklusion im Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Schienenanbindung Ost des Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI)
Wasserrecht
Vorarbeiten zum straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren, Übertragung der örtlichen Zuständigkeit der Straßenbaubehörde durch öffentlich-rechtlichen Vertrag