1. Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 3 GG enthält kein bloßes Mehrfachbestrafungsverbot, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot, das Verurteilte wie Freigesprochene gleichermaßen schützt. ...
Teilweise erfolgreicher Eilantrag bzgl der Anordnung von Untersuchungshaft in einem strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Freigesprochenen gem § 362 Nr 5 StPO - Folgenabwägung
Zur Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 362 Nr. 5 StPO
Zum prozessualen Tatbegriff, hier speziell bei Hinterziehung von Umsatzsteuer