BGH, Urteil vom 28.08.2003 - I ZR 257/00
Fundstelle
openJur 2012, 71133
  • Rkr:

Unterlassungsanspruch des Markeninhabers: Entgegenstehender Erwerb eines Zwischenrechts an einer geschäftlichen Bezeichnung; Freihaltungsbedürfnis für die geografische Angabe "Euphrat"


Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung: Analoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung des UWG; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten und verzögernde Verfahrensanträge


Zitate21
Zitiert245
Referenzen0
Schlagworte