BGH, Urteil vom 20.01.2005 - I ZR 29/02
Fundstelle
openJur 2012, 58906
  • Rkr:

Der Umstand, dass eine Marke gegen rein dekorative Verwendungsformen ins Feld geführt wird, begründet nicht den Vorwurf einer böswilligen Anmeldung (§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG), wenn nicht weitere Anha ...


Gewerblicher Rechtschutz Kennzeichenrecht
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG