BVerfG, Beschluss vom 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06
Fundstelle
openJur 2011, 119033
  • Rkr:

Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentziehung


Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl eines zweijährigen Umgangsausschlusses - Begründung der Verfassungsbeschwerde unzureichend - zudem trotz strengen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstabs keine Verletzung des Elternrechts erkennbar


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