Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei getrenntlebenden Eltern
Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil trotz Vorliegens einer umfänglichen Vollmacht (Fehlen der unerlässlichen Restkooperationsfähigkeit); Aufklärung eines achtjährigen Kindes über seine Abstammung