BVerfG, Beschluss vom 13.04.1999 - 2 BvR 827/98
Fundstelle
openJur 2011, 24732
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Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch übermäßig enge Auslegung des Begriffs der "Maßnahme" iSd § 109 StVollzG und darauf gründender Versagung von PKH - hier: ggf unbefugte Offenlegung von Krankendaten eines Strafgefangenen durch den Anstaltsarzt als Maßnahme iSd § 109 StVollzG


Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Strafgefangene


Besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt; Verweisungen i.S.d. § 115 Abs. 1 S. 3 StVollzG; Beweiswürdigung in Vollzugssachen


1. Der Vollzug der Strafhaft unter täglichem Einschluss von 23 Stunden ohne Ausbildungs- oder Arbeitsmöglichkeiten, ohne Gruppenangebote im weiteren Sinne und ohne jeden sozialen Austausch widersprich ...


1. Hat es der hierfür verantwortliche Polizeibeamte unterlassen, nach einer ohne richterliche Entscheidung erfolgten Ingewahrsamnahme oder Festnahme, an der er selbst nicht beteiligt war, die für die ...


Strafrecht
§§ 13 Abs. 1, 222, 239 Abs. 1, 239 Abs. 4 StGB
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