BGH, Urteil vom 04.11.2003 - VI ZR 28/03
Fundstelle
openJur 2012, 71451
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Der Begriff der Primärverletzung bezeichnet die für die Erfüllung der Haftungstatbestände des § 823 Abs. 1 BGB und des § 7 Abs. 1 StVG erforderliche Rechtsgutsverletzung. Er enthält kein kausalitätsbe ...


Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens; Anerkenntnis bei Begleichung einer Rechnung


konkludente Täuschung; Belastung mit einer ungewollten Verbindlichkeit; Kausalität; Anscheinsbeweis; Indizienbeweis; innere Tatsache


konkludente Täuschung; Belastung mit einer ungewollten Verbindlichkeit; Kausalität; Anscheinsbeweis; Indizienbeweis; innere Tatsache