BGH, Urteil vom 11.11.2003 - VI ZR 371/02
Fundstelle
openJur 2012, 71499
  • Rkr:

Persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern einer AG wegen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen: Anforderungen an den Nachweis der Kausalität der Ad-hoc-Mitteilung für die Kaufentscheidung und des Schädigungsvorsatzes im Rahmen der Haftung aus sittenwidriger Schädigung


Haftung wegen bedingt vorsätzlicher Schädigung gem. § 826 BGB durch den Aufbau eines Strukturvertriebes und durch die Schulungen der Vermittler


Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH bei unterlassenen Vermögenssicherungsmaßnahmen für Fremdgelder


Sittenwidrige Schädigung: Missbrauch des Widerspruchs im Lastschriftverfahren zu einer risikolosen Darlehensgewährung


Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Verpflichtung zur Aufklärung eines Anlegers über ein Schreiben der BaFin


Amtpflichtverletzung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Eröffnung eines Diskussionsforums im Internet über einen Mordfall


OLG Frankfurt am Main

Zur Haftung des Abschlussprüfers einer Kaptialanlagegesellschaft gegenüber Dritten