BGH, Urteil vom 01.06.2005 - VIII ZR 335/04
Fundstelle
openJur 2012, 59505
  • Rkr:

Bestandsprovision für Handelsvertreter und Vertragsbeendigung


Beendigung eines Versicherungsvertretervertrages: Umfang des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs bei Anwendung der vereinbarten "Grundsätze Leben"


Provisionsanspruch des ausgeschiedenen Unterhandelsvertreters: (Un-)Wirksamkeit einer Provisionsausschlussklausel bei einem (Unter-)Handelsvertretervertrag über die Vermittlung von Telefondienstverträgen


Provisionsanspruch des ausgeschiedenen Unterhandelsvertreters: (Un-)Wirksamkeit einer Provisionsausschlussklausel bei einem (Unter-)Handelsvertretervertrag über die Vermittlung von Telefondienstverträgen


a) Der Ausgleichsanspruch eines Versicherungs- und Bausparkassenvertreters, der vor dem 5. August 2009 entstanden ist, bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 HGB aF. Eine ...


Zivilrecht Handels- und Gesellschaftsrecht
§ 287 ZPO; § 89b Abs. 5 HGB