1. Gesetze, auf Grund deren nach Art. 103 Abs. 2 GG eine Tat bestraft werden kann, sind auch Rechtsverordnungen, die im Rahmen einer dem Art. 80 Abs. 1 GG entsprechenden Ermächtigung ergangen sind. ...
1. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht ohne weiteres schon deshalb unvorschriftsmäßig besetzt, weil für einen ausgeschiedenen Richter nicht innerhalb der in § 5 III BVerfGG vorgesehenen Frist ein N ...
1. Ein Antrag auf Entscheidung gemäß § 67 Satz 3 BVerfGG stellt nur eine Anregung an das Gericht dar; über ihn braucht nicht formell entschieden zu werden. 2. Bei der Beurteilung einer parlamentari ...