BVerfG, Beschluss vom 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Fundstelle
openJur 2011, 118160
  • Rkr:

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Ahndung einer Geschwindigkeitsübertretung im Straßenverkehr aufgrund eines standardisierten Messverfahrens auch bei fehlenden "Rohmessdaten" - Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren nicht hinreichend substantiiert dargelegt


Stattgebender Kammerbeschluss: Zivilurteil verletzt mangels Auseinandersetzung mit zentralem Parteivorbringen das Recht auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Erforderlichkeit von Verbringungskosten im Rahmen der Schadensbehebung durch den Geschädigten gem § 249 Abs 2 S 1 BGB


Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung der strafprozessualen Revision im sog. "NSU-Prozess" gem § 349 Abs 2 StPO - insb keine Verletzung des Gehörsanspruchs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Verzicht auf mündliche Verhandlung zudem mit Art 6 Abs 1 EMRK (juris: MRK) vereinbar


Kürzungen landwirtschaftsrechtlicher Zuwendungen wegen Cross-Compliance-Verstößen


Waldbegriff und Weihnachtsbaum- bzw. Schmuckreisigkulturen


Nichtannahmebeschluss: Zu den Substantiierungsanforderungen im Falle der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG)


Wiedereinsetzungsantrag sowie Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen eine verwerfende Beschwerdeentscheidung


Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht dargelegt


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