BVerfG, Beschluss vom 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Fundstelle
openJur 2011, 118808
  • Rkr:

Das Gericht kann die selbständige Einziehung des durch oder für eine verjährte Straftat erlangten Ertrages oder dessen Wertes nach § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB im subjektiven Verfahren mit dem Urteil anor ...


1. Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 3 GG enthält kein bloßes Mehrfachbestrafungsverbot, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot, das Verurteilte wie Freigesprochene gleichermaßen schützt. ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht

Vereinsrechtliche Beschlagnahme und Einziehung eines Grundstücks eines Dritten


Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Apothekers gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie wegen Betruges - keine Bedenken gegen gleichartige Wahlfeststellung - keine Verletzung des Schuldgrundsatzes, der richterlichen Bindung an Recht und Gesetz oder des Analogieverbots


Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Strafurteile im "Ku'damm-Raser-Fall" erfolglos - fachgerichtliche Rspr zur Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit sowohl mit Bestimmtheitsgebot (Art 103 Abs 2 GG) als auch mit verfassungsrechtlichem Schuldgrundsatz vereinbar


1. Den Qualifikationstatbestand des § 261 Abs. 4 StGB n.F. erfüllt nur, wer bei der Geldwäsche in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, die ihn zum Verpflichteten nach § 2 d ...


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