BVerfG, Beschluss vom 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
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openJur 2011, 118197
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1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist eine das Verhältnis des Bereiches Kunst zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm. Sie gewährt zugleich ein individuelles Freiheitsrecht. 2. Die Kunstfreihei ...


Öffentliches Recht IT- und Medienrecht Verfassungsrecht Classics
Artt. 1, 2, 5 GG
Öffentliches Recht Verfassungsrecht
§§ 286, 373 ZPO; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 10 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; § 85 TKG
BVerfG
vom 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

1. Die Heranziehung zur Kirchenbausteuer auf Grund des Badischen Ortskirchensteuergesetzes verletzt die juristischen Personen in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG. 2. Die Besonderen Grundrechts ...


Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, den § 8 Abs. 1 Nr. 4 PrGKG dahin auszulegen, daß die Neuapostolische Kirche des Landes Nordrhein-Westfalen als Körperschaft des öffentlichen Rechts Gebührenfreiheit genießt. ...


Öffentliche Gewalt im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG umfaßt nicht rein innerkirchliche Maßnahmen.


LG Ulm
vom 14.01.1965 - I Ns 333/62
OLG Stuttgart
vom 06.07.1964 - 3 Ss 124/64

1. Über die Grenzen der Nachprüfung gerichtlicher Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht. 2. Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist unzulässig, wenn sie in einer auf andere G ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Artt. 3, 14, 103 Abs. 1 GG; §§ 24 Abs. 3 Satz 2, 24 Abs. 3 Satz 3 PatG; § 93 Abs. 1 BVerfGG
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