BVerfG, Beschluss vom 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Fundstelle
openJur 2011, 118680
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Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ermittlungsrichterliche Untätigkeit bzgl der Versiegelung eines sichergestellten Datenträgers trotz erkennbarer Dringlichkeit verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG)


Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung wegen Verdachts auf Beleidigung in einer Chatgruppe - Unzulässigkeit mangels fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses nach Erledigung der Zwangsmaßnahme - kein besonders belastender Grundrechtseingriff - zudem mangelnde Darlegungen zur Fristwahrung


Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach Abschaffung des § 219a StGB erfolglos


Öffentliches Recht Verfassungsrecht Strafrecht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch unverhältnismäßige, da zu Ermittlungszwecken nicht erforderliche Wohnungsdurchsuchung


Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Nichtzulassung der Revision im Zivilprozess trotz Divergenz zu höchstrichterlicher Rspr - hier: Klageerweiterung in Berufungsinstanz ohne Auswirkung auf Höhe der für die Statthaftigkeit der Berufung maßgebliche Beschwer


Voraussetzungen der Auswertung digitaler Datenträger im Asylverfahren


Rechtsschutzbedürfnis eines Umweltverbandes für einen Normenkontrollantrag gegen einen bereits umgesetzten Bebauungsplan


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