1. Die Entscheidung des Plenums gemäß § 16 Abs 3 BVerfGG begründet die Zuständigkeit des Senats endgültig; der Senat kann die Sache nicht mehr an den anderen Senat verweisen; das Plenum kann seinen Be ...
1. Die Vorschrift des § 80 Abs. 4 BVerfGG ist nicht anzuwenden, wenn die Vorlage eines Gerichtes gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes ...
1. Die wirtschaftliche Belastung der Eltern durch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ihren Kindern gehört zu den die Leistungsfähigkeit beeinträchtigenden Umständen, die im Einkommenssteuerrecht nich ...
Es ist mit Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, daß der Gesetzgeber in den Fällen, in denen das verfügbare Einkommen des Unterhaltsverpflichteten nicht zur Befriedigung des Mind ...