Amerkung: Diesem Hinweisbeschluss folgte ein Zurückweisungsbeschluss vom 3.11.2010, der ebenfalls unter diesem Aktenzeichen abrufbar ist.
1. Als Schadensersatz geltend gemachte anderweitig entgangene Anlagezinsen nach fehlsamem Beitritt zu einer Gesellschaft stellen keine Zinsen, jedenfalls aber keine Nebenforderungen im Sinne der §§ 4 ...