BVerfG, Beschluss vom 09.05.2007 - 1 BvR 1700/02
Fundstelle
openJur 2011, 25642
  • Rkr:

Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Ausschlussfrist für den Anspruch auf Betriebsrente; Treuwidrigkeit der Berufung auf die Versäumung der Ausschlussfrist


1. Die mit der 18. Satzungsänderung für rentenferne Versicherte neu eingeführten Übergangsregelungen in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht. ...


1. Die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist tauglicher Beschwerdegegenstand im Sinne des §90 Abs. 1 BVerfGG. 2. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen komplexe Regelung ...


Zusatzversorgungskasse Bayern: Anspruch auf Erhöhung einer Versicherungsrente


Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst in Bayern: Berechnung der Startgutschrift bei einem rentennahen Jahrgang unter Berücksichtigung eines Abschlags in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Altersteilzeit


Wirksamkeit von § 41 Abs. 4 VBLS


Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG
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