BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Fundstelle
openJur 2011, 118563
  • Rkr:

Widerruf Mietwagen Zuverlässigkeit Geschäftsführer Geschäftsführerwechsel Zäsur Interessenabwägung Aussetzungsinteresse


1. Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 3 GG enthält kein bloßes Mehrfachbestrafungsverbot, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot, das Verurteilte wie Freigesprochene gleichermaßen schützt. ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Zulässigerklärung einer Auslieferung in die Türkei - Gegenstandswertfestsetzung


Nichtannahmebeschluss: Zweifel an fachgerichtlicher Sachaufklärung im Asylverfahren bzgl der Aufnahmesituation für Asylsuchende in Italien - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichendem Vortrag bzgl der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes (hier: Möglichkeit eines Antrags gem § 80 Abs 7 S 2 VwGO)


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ermittlungsrichterliche Untätigkeit bzgl der Versiegelung eines sichergestellten Datenträgers trotz erkennbarer Dringlichkeit verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG)


Zu den Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung in Abstammungsverfahren


Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch übermäßig enge Auslegung des Begriffs der "Maßnahme" iSd § 109 StVollzG und darauf gründender Versagung von PKH - hier: ggf unbefugte Offenlegung von Krankendaten eines Strafgefangenen durch den Anstaltsarzt als Maßnahme iSd § 109 StVollzG


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