Zur Beweislastverteilung für die zu erwartende Reaktion eines Bauherrn, wenn der Architekt sei-ne Beratungspflicht zu einer Frage verletzt, die weder ein bestimmtes Risiko noch die Kernfunk-tionalität des Gebäudes betrifft und bei der mehrere Handlungsmöglichkeiten gleichermaßen denkbar und vernünftig sind.
(Knock-out-Zertifikate keine Termingeschäfte i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG / Abziehbarkeit von Gebühren für eine verbindliche Auskunft nach § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG)
Sanktionsbeschluss
Daytrading-Geschäfte als Termingeschäfte