BGH, Urteil vom 13.07.2004 - XI ZR 178/03
Fundstelle
openJur 2012, 56672
  • Rkr:

Zur Beweislastverteilung für die zu erwartende Reaktion eines Bauherrn, wenn der Architekt sei-ne Beratungspflicht zu einer Frage verletzt, die weder ein bestimmtes Risiko noch die Kernfunk-tionalität des Gebäudes betrifft und bei der mehrere Handlungsmöglichkeiten gleichermaßen denkbar und vernünftig sind.


(Knock-out-Zertifikate keine Termingeschäfte i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG / Abziehbarkeit von Gebühren für eine verbindliche Auskunft nach § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG)


Sanktionsbeschluss


Daytrading-Geschäfte als Termingeschäfte


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