BVerfG, Urteil vom 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Fundstelle
openJur 2011, 118301
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1. § 13 Nr. 6 BVerfGG ist dann anzuwenden, wenn ein Antragsberechtigter im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Ziff. 2 GG eine Bundesnorm wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz für nichtig hält und eine hierü ...


1. Gegen die Zulässigkeit eines Hilfsantrags im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind jedenfalls dann keine rechtlichen Bedenken zu erheben, wenn über ihn in demselben Verfahren entschieden ...


BVerfG
vom 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
BVerfG
vom 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

1. Rahmenvorschriften des Bundes im Sinne des Art. 75 GG müssen, wenn auch nicht in allen einzelnen Bestimmungen, so doch als Ganzes durch die Landesgesetzgebung ausfüllungsfähig und ausfüllungsbedürf ...


1. Die Zuständigkeit des Bundes, die Errichtung von Apotheken zu regeln, ergibt sich aus Art. 74 Ziff. 11 GG. 2. Wenn ein Gesetz auf andere Normen verweist, so muß es, um den Anforderungen der Rech ...


1. Die Vorschrift des § 80 Abs. 4 BVerfGG ist nicht anzuwenden, wenn die Vorlage eines Gerichtes gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes ...


BVerfG
vom 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

1. Zum Recht der Wirtschaft im Sinne des Art. 74 Nr. 11 GG gehören jedenfalls alle das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regelnden Normen, die sich in irgendeiner For ...


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