Anspruch auf Sozialplanabfindung - Geltungsbereich des Sozialplans - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers
Begriff des Betriebsübernehmers - Darlegungs- und Beweislast
Anspruch auf Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Darlegungslast
Interessenausgleich mit Namensliste - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Darlegungslast
ohne
Interessenausgleich mit Namensliste nach § 125 InsO
1. Wird ein Interessenausgleich mit Namensliste eingereicht, so muss letztere ein äußeres Merkmal aufweisen, das sie als Bestandteil des Interessenausgleichs ausweist, um den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 5 KSchG zu eröffnen. Interessenausgleich und Namensliste bilden eine Gesamturkunde, wenn d
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 27.09.2012, 2 AZR 516/11.
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 27.09.2012, 2 AZR 516/11.