Die Klausel im Mietvertrag "Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter" ist hinreichend bestimmt und keine unangemessene Benachteiligung des Mieters.
Urlaubsgeld; Beamtenrecht; Nachwirkung; Inhaltskontrolle
Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt
Rückforderung einer Zuwendung; Inhaltskontrolle
Rückzahlung von Ausbildungskosten; AGB-Inhaltskontrolle