BAG, Urteil vom 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Fundstelle
openJur 2011, 97518
  • Rkr:

Fristlose Kündigung wegen Kraftstoffdiebstahl


außerordentliche Kündigung wegen geschäftsschädigender Äußerungen


Ordentliche Kündigung eines Chefarztes


Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung


LAG Baden-Württemberg

Außerordentlich fristlose Kündigung wegen Datenlöschung in erheblichem Umfang


Fristlose Kündigung wegen menschenverachtender Äußerungen


LAG Mecklenburg-Vorpommern

Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Tatkündigung - Verdachtskündigung


Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung


Außerordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses