Kündigung wegen Betriebsstilllegung; Entlassungssperre gemäß § 18 Abs. 1 KSchG hindert nicht den Ausspruch der Kündigung - kein Konsultationsverfahren gemäß § 17 Abs. 2 KSchG in betriebsratslosen Betrieben.
1. Nach Erstattung einer Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG braucht mit dem Ausspruch der Kündigungen nicht bis zum Ablauf der einmonatigen Regelsperrfrist des § 18 Ab ...