BAG, Urteil vom 22.10.2008 - 4 AZR 784/07
Fundstelle
openJur 2011, 97473
  • Rkr:

1) Die objektive Auslegung einer Musterklausel in einem Chefarztdienstvertrag, wonach dann, wenn der BAT oder der maßgebende Vergütungstarifvertrag im Bereich der VKA durch einen anderen Tarifvertrag ...


Arbeitsrecht

Überleitung in den TVöD; Mitbestimmung des Betriebsrats; Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten Bezugnahmeklausel; Verbandsaustritt des Arbeitgebers


Arbeitsrecht

Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel


Arbeitsrecht

Bezugnahme auf Tarifvertrag; Gleichstellungsabrede; vertragliche Weitergeltung des Tarifvertrags nach Betriebsübergang mit Branchenwechsel


Arbeitsrecht

Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel; Zahlung einer tariflich festgelegten Leistung ausschließlich an Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft


Arbeitsrecht

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 16.06.2010, 4 AZR 928/08.


Arbeitsrecht

Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach Berlin; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz


Arbeitsrecht

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 24.03.2010, 4 AZR 713/08.


Arbeitsrecht

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 24.03.2010, 4 AZR 713/08.


Arbeitsrecht

Grundsatz der Tarifeinheit; Rechtsprechungsänderung


Arbeitsrecht
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