BAG, Urteil vom 18.06.2008 - 7 AZR 214/07
Fundstelle
openJur 2011, 97396
  • Rkr:

Vertragsbefristung durch gerichtlichen Vergleich; fehlende Personalratsanhörung; Keine Prozessverwirkung; kein Verstoß gegen Treu und Glauben


(Vorabentscheidungsersuchen - Vereinbarkeit von wiederholten Befristungen nach § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG mit Unionsrecht bei ständigem Vertretungsbedarf)


Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung


Betriebsstilllegung; Auslegung von Interessenausgleich und Sozialplan; Sozialplanabfindung; Angebot auf Weiterbeschäftigung im Konzern; Ablehnung des Angebots; Form- und Fristvorgaben; Entfall des Anspruchs auf Sozialplanabfindung; Verstoß gegen Treu und Glauben


Befristung - Sachgrund der Vertretung - unter Vorbehalt abgeschlossener befristeter Folgevertrag - Wissenszurechnung


Unter Vorbehalt abgeschlossener befristeter Folgevertrag - Anhängigkeit einer Befristungskontrollklage


Befristung - Sachgrund der Vertretung trotz stufenweiser Wiedereingliederung


1. Entfristungsklage - Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung 2. Konkurrentenklage - Berücksichtigung bei Stellenvergabe


1. Ein gerichtlicher Hinweis nach § 17 S. 2 TzBfG i. V. m. § 6 KSchG hat - jedenfalls in allgemeiner Form - auch dann zu erfolgen, wenn die klagende Partei gewerkschaftlich oder anwaltlich vertreten i ...


kein Leitsatz


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