Bewerber; Benachteiligung; Behinderung
Säumnis: Nichtverhandeln durch „Widerruf“ des bereits gestellten Sachantrags
1. Das nach Art. 33 Abs. 2 GG für den öffentlichen Dienst vorgeschriebene Prinzip der Bestenauslese gilt auch für der eigentlichen Stellenbesetzungsentscheidung vorgelagerte Auswahlprozesse (hier Bese ...
Der öffentliche Arbeitgeber kann mit einer Organisationsgrundentscheidung festlegen, ob er eine Stelle durch Umsetzung, Versetzung oder Beförderung ersetzen will. Entscheidet er sich für eine Beförd ...