BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05
Fundstelle
openJur 2011, 96988
  • Rkr:

Fristlose Kündigung; Öffentlicher Dienst; Privatarbeiten in der Werkstatt des Dienstherrn.


1. Eine Abmahnung ist bei einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB nicht entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer bei einer unklaren Weisungslage annehmen durfte, es sei gestatte ...


1. Für den Mieter nicht erkenn- oder beherrschbare Pflichtverstöße seines Erfüllungsgehilfen mindern das Gewicht der ihm zugerechneten und zum Gegenstand einer ordentlichen Kündigung erhobenen Pflicht ...


elektronisches Dokument; Einbettung von Schriftarten


Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung


Außerordentliche Kündigung wegen Selbstbeurlaubung - Abmahnung


Außerordentliche Kündigung bei Verstoß einer Pflegehilfskraft gegen betriebliches Alkoholverbot


Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen behaupteter Arbeitsverdichtung - Darlegungslast des Arbeitgebers - außerordentliche Kündigung wegen leichter Tätlichkeit


Zitate10
Zitiert111
Referenzen0
Schlagworte