BAG, Urteil vom 21.04.2010 - 4 AZR 755/08
Fundstelle
openJur 2011, 96695
  • Rkr:

Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG auf die Arbeiter der Deutschen Bundespost; Zulässigkeit einer Feststellungsklage; hinreichende Bestimmtheit eines Leistungsantrags auf Zeitgutschrift


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Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG auf die Arbeiter der Deutschen Bundespost; Zulässigkeit einer Feststellungsklage


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